Lass andere dein Lernen finanzieren oder unterstützen - Fördermöglichkeiten
Möglichkeiten der Förderung für diese Lernplattform, deine gewählten Ausbildungen oder Online-Seminare - Ein Beispiel
Teilnehmende haben die Möglichkeit, durch Bildungsprogramme der Landesregierungen wie den Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen eine Förderung von bis zu 500,00 € als Zuschuss zu den Ausbildungsgebühren zu erhalten. Einige Neuigkeiten in diesem Zusammenhang sind, dass die Einkommensgrenze bei Privatpersonen von 30.000 €/Jahr auf 40.000 €/Jahr erhöht wurde und Betriebe jetzt jährlich 10 Mitarbeitende mit jeweils 500 € Zuschuss weiterbilden können!
Deine Fördermöglichkeiten - Beratung direkt durch Markus Classen
Lass Dich persönlich von mir beraten! Für Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen erreichst Du mich unter 0171/7447 306 oder per Mail an neugierig@markus-classen.de. Ich helfe dir gerne weiter!
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick:
Steuerersparnis
Für Deine Ausbildungen kannst Du bis zu 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Geltend machen kannst zum Beispiel Studien- und Prüfungsgebühren sowie Fahrtkosten, die bei der Anreise zu den Seminaren anfallen.
Förderung durch die Bundesagentur
Gemeldete Arbeitslose, Kurzarbeiter oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte (z.B. wegen eines auslaufenden Vertrags) können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen und eine geförderte Ausbildung hier beginnen. Mit einem Bildungsgutschein werden die Weiterbildungskosten komplett von der BA übernommen (dazu gehören die Lehrgangsgebühren, evtl. die Fahrtkosten, die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern). Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit.
Begabtenförderung/ Aufstiegsstipendium
Besonders begabte Fachkräfte unter 25 Jahren können Fördermittel über ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung erhalten (www.sbb-stipendien.de).
Förderung durch die Bundesländer Auch die Bundesländer fördern die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Programmen. Hier einige Beispiele:
- In Nordrhein-Westfalen über den “Bildungsscheck” (www.mags.nrw/bildungsscheck)
- In Rheinland-Pfalz über den “QualiScheck” (www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/)
- In Thüringen werden “Weiterbildungsscheck” ausgestellt (www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de)
- In Hamburg ist eine Förderung möglich als "Weiterbildungs-Bonus" (www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/)
- In Bayern geht das über den "Meister-Bonus" (www.stmwi.bayern.de)
- In Hessen über einen Qualifizierungsscheck von "Pro Abschluss" (www.proabschluss.de)
Fördermöglichkeiten in den Bundesländern
Bayern:Bayern bietet derzeit keine Förderungen für Fernkurse an. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kommweiter.bayern.de/privatpersonen/foerderung-weiterbildung/
Baden-Württemberg:
Derzeit bietet Baden-Württemberg keine Förderung für Fernkurse an.
Berlin:
Derzeit sind in Berlin keine Fördermöglichkeiten bekannt.
Brandenburg:
Beschäftigte und Unternehmen in Brandenburg können von einem Bildungsscheck profitieren, der die berufliche Weiterbildung unterstützt. Die Unterstützung für Beschäftigte beläuft sich auf 60 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch auf höchstens 3.000 Euro pro Projekt. Die Mindestförderung beträgt 500 Euro und kann zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Unternehmen können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wobei die Mindestförderung 1.000 Euro beträgt. Auch hier ist eine zweifache Förderung pro Jahr möglich. Weitere Informationen sind bei der Investitionsbank Brandenburg unter https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/ oder unter 0331 – 6602200 erhältlich.
Bremen:
In Bremen fördert der Bremer Weiterbildungsscheck Beschäftigte und kleine Unternehmen in ihren Weiterbildungsprojekten. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Weiterbildungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/ oder telefonisch unter 0421 168 891-20.
Hamburg:
Der Hamburger Weiterbildungsbonus unterstützt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, mehr als 450 Euro im Monat verdienen und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) tätig sind. Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit und Existenzgründer/-innen können ebenfalls gefördert werden. Der Bonus übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 750 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ oder telefonisch unter 040 / 211 12 – 533.
Hessen:
Der Qualifizierungsscheck Hessen unterstützt derzeit nur Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Informationen zu Fördermitteln durch das Land finden Sie unter www.proabschluss.de.
Mecklenburg-Vorpommern:
Unternehmen können für ihre Beschäftigten Bildungsschecks beantragen, die bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten, jedoch maximal 3.000 Euro, fördern. Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildung-mv.de oder telefonisch unter 0385 64682-0.
Nordrhein-Westfalen:
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Weiterbildungen mit einer Förderung von bis zu 50 Prozent der Fortbildungskosten, maximal 500 Euro. Finden Sie Ihre zuständige Beratungsstelle unter www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche oder telefonisch unter 0211 8371929.
Rheinland-Pfalz:
Mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz können Sie bis zu 60 Prozent der Fortbildungskosten (maximal 1.500 Euro) fördern lassen. Weitere Informationen und Antragsstellung unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder telefonisch unter 06131 967149.
Sachsen:
Der Weiterbildungsscheck Sachsen lief bis zum 31.12.2020 aus. Derzeit wird eine Förderung der beruflichen Weiterbildung geplant. Weitere Informationen erhalten Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930 und unter www.sab.sachsen.de.
Sachsen-Anhalt:
Derzeit sind keine Anträge möglich, da eine Neuauflage der Förderung in Vorbereitung ist. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ib-sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0800 56 007 57.
Saarland:
Kleine und mittlere Unternehmen im Saarland können für Weiterbildungen ihrer Beschäftigten eine Förderung beantragen, die bei 40 Prozent der Seminarkosten, jedoch maximal 2.000 Euro liegt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://weiterbildungsportal.saarland/unternehmen/foerderung/kompetenz-durch-weiterbildung-kdw oder telefonisch unter 0681 5867 651 bzw. 0681 5867 652.
Schleswig-Holstein:
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert berufliche Weiterbildungen mit 40 Prozent der Kosten, jedoch maximal 1.500 Euro. Arbeitgeber tragen mindestens 60 Prozent der Seminarkosten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ib-sh.de oder telefonisch unter 0431 9905-0.
Thüringen:
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert Ihre Weiterbildung mit bis zu 1.000 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck oder telefonisch unter 0361 2223-0.