Was für eine Neuigkeit in NRW!
Mit großer Freude und Genugtuung habe ich letzte Woche diese Neuigkeit aufgenommen! Die ganz Welt wird immer digitaler und nun gehen auch die Ministerien und Verordnungen diese Wege mit, wie schön! 😊
Am 30.04.2024 ist ein weiteres Schreiben vom Ministerium in NRW erschienen - so gibt es neue Regelungen für die Weiterbildung als Praxisanleitung. Hier kannst Du das PDF runterladen: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/erlass_e-learning_vom_30.04.2024_.pdf
Darin ist verfügt, dass die jährliche 24-Stunden-Pflichtfortbildung ab sofort vollständig online gemacht werden kann!
ACHTUNG: im Text steht auch, dass "selbstgesteuertes Lernen" nicht anerkennungsfähig ist und dass nur 25% an e-Learning anerkannt werden! Wie ist das nun zu verstehen? 🤪
Ich habe dazu bei der Bezirksregierung Münster an der Hotline für Praxisanleitungen angerufen (0251/4112-499). Dort erhielt ich die Auskunft, dass "selbstgesteuertes Lernen" bedeutet, dass den PAL gesagt wird: "setzt dich mal hier hin und lerne was für 4 Std.", also ohne Materialbereitstellung, Themen- und Zielvorgaben - und die 25% Anteil beziehen sich auf die grundständige 300-Std.-Weiterbildung zur Praxisanleitung... Ich habe das nochmal als Mail an die Bezirksregierung geschickt und um schriftliche Bestätigung gebeten.
Die Pflichtfortbildung ist nun also auch in NRW vollständig online gelernt anerkennungsfähig!
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